Enztal-Quads - Joachim Winz Quadvermietung im Enzkreis. Rund 10km von Pforzheim entfernt. Sie finden den Quadverleih "Enztal-Quads" in Arnbach im Schillingsrain 34.

Kontakt-Info

Anfragen richten Sie am Besten per eMail an uns. Sie erhalten am selben Tag noch eine Antwort.

Telefonisch erreichen Sie uns immer unter der Nummer 0172-9453370.

Verfügbarkeit der Quads

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Juli 2010
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August 2010
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Einfach mal anfragen...

Quad Vermietung

Wir halten 3 Leihquads für Sie bereit. Für eine Terminabsprache, rufen Sie uns einfach an oder schicken uns eine eMail.

Zeitraum

Preise in EUR

freie km

AKTION2010 ganze Woche (7 Tage) 222,00 500
24 Std. Montag - Freitag 90,00 150
Wochenende (3 Tage / 72 St.)    Freitag bis Montag 199,00 500
kurze Woche (4 Tage) Montag bis Freitag 199,00 500
ganze Woche (7 Tage)   289,00 750
Helm einmalige Leihgebühr 5,00
Versicherung inklusive  
Kaution in bar bei Übernahme 150,00

Versicherung

Unsere Mietfahrzeuge sind Haftpflicht versichert. Der Selbstbehalt für den Mieter beträgt 150,- Euro je Schadensfall. Ein Vollkasko-Schutz, bzw. eine weitergehende Haftungsbegrenzung ist leider nicht möglich.
(D.h. etwaige Schäden die nicht von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, also bspw. selbstverschuldete Beschädigungen des Mietfahrzeugs sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen)

Was benötige ich um ein Quad zu mieten?

  • Führerscheinklasse B (früher Klasse 3) seit mindestens 3 Jahren
  • Personalausweis oder Reisepass (wird als Pfand einbehalten)
  • Kaution in Höhe von 150,- Euro in Bar.
  • festes Schuhwerk, wetterfeste Bekleidung (lange Hose)
  • Mietpreis + Kaution sind bei Anmietung in bar fällig, bzw. zu hinterlegen.
    (Der Mietpreis kann nicht mit der Kaution verrechnet werden)
  • Motorradhelm (Helme können gegen eine geringe Gebühr auch gemietet werden)

Was ist bei der Rückgabe zu beachten?

  • Die Fahrzeuge sind gereinigt und vollgetankt wieder abzugeben
  • Reinigung durch den Vermieter wird mit 10,- Euro berechnet
  • Nachtanken durch den Vermieter wird mit 15,- Euro berechnet

Nutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf nicht für Geländefahrten genutzt werden. Ignoriert der Mieter diese Vorgabe, weist der Vermieter ausdrücklich darauf hin, dass im Schadensfall keinerlei Versicherungsschutz besteht und somit dem Mieter alle anfallenden Kosten in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie auch unsere AGB. Hier als AGB.pdf-Dokument zum downloaden (56KB).

Anfrage

bitte in dafür vorgesehenes Feld eingeben

(3. und 4. Buchstaben klein)

 
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